Ab Mai dieses Jahres wird das Büro landimpuls GmbH aus Regenstauf unter der fachlichen Leitung der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung der Oberpfalz Grünlandflächen im Projektgebiet kartieren (siehe Karte). Ziel der Kartierung ist es die Datengrundlage zum Vorkommen und Zustand artenreicher Mähwiesen auf den neusten Stand zu bringen. Die Geländearbeiten werden voraussichtlich im Herbst 2027 abgeschlossen.
Artenreiche Mähwiesen sind Lebensräume für Pflanzen und Tiere, welche einzigartig sind. Die Europäische Union hat die Bedeutung der Flachland- und Berg-Mähwiesen als Lebensräume und für den Naturhaushalt erkannt und sie deshalb als Lebensraumtypen in den Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) aufgenommen. Sie sind damit Schutzgüter von gemeinschaftlicher Bedeutung, für die eine Schutz- und Erhaltungsverpflichtung gilt. Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen unterliegen zudem dem gesetzlichen Biotopschutz nach Bundesnaturschutzgesetz.
Durch die stattfindende Kartierung werden keine Biotope ausgewiesen. Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme der für den Naturschutz wichtigen und erhaltenswerten Flächen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Flächen gelten unmittelbar, unabhängig davon, ob diese erfasst wurde oder nicht.
Auf Grundlage der Mähwiesenkartierung können Landwirte für die naturnahe Bewirtschaftung und Pflege ihrer Wiesen über das bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) eine Vergütung erhalten. Im Rahmen des Projekts werden Sie über die Kartierungsergebnisse informiert und eine individuelle Beratung angeboten.
Artenreiche Wiesen sind für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und unserer Tier- und Pflanzenwelt von unschätzbarem Wert und wir möchten diese Kostbarkeiten unserer Heimat für künftige Generationen bewahren – gemeinsam mit Ihnen.
Weitere Informationen zum Thema artenreiche Mähwiesen könne Sie den kostenlosen Broschüren der bayerischen Staatsverwaltung entnehmen:
https://www.anl.bayern.de/publikationen/weitere_publikationen/doc/infoblatt_ffh-maehwiesen_2025.pdf
https://www.anl.bayern.de/publikationen/weitere_publikationen/doc/leitfaden_ffh-maehwiesen_2025.pdf
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Fachstelle Mähwiesen der Höheren Naturschutzbehörde:
Arthur Pittner; Telefon: 0941 5680-1803; E-Mail: Arthur.Pittner@reg-opf.bayern.de


