Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab ist eines von aktuell 5 Pilotlandratsämtern, bei denen Bauanträge schon digital eingereicht werden können. Gemäß den §§ 8 und 13 der DBauV sind Bau-, Tektur-, Verlängerungs-, Abgrabungs- und Vorbescheidsanträge nicht mehr bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde Georgenberg bzw. die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Pleystein nehmen demnach keine Bauanträge mehr entgegen. Diese sind direkt bei der Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab einzureichen. Die Beteiligung der Gemeinde erfolgt nach Erfassung des Antrags durch die Bauaufsichtsbehörde.

Seit dem 01. Februar 2021 gibt es ebenso einige Änderungen in der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Insbesondere die Einführung einer Genehmigungsfiktion nach Art 68. Abs. 2 BayBO i.V.m. Art. 42a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG). Diese Regelung gilt für Bauantrage, die ab dem 01. Mai 2021 eingereicht werden, allerdings beschränkt auf Vorhaben, welche überwiegend Wohnzwecken dienen. Das heißt, es muss sich um genehmigungspflichtige Gebäude handeln, die zu mehr als der Hälfte ihrer Hauptnutzfläche zu Wohnzwecken genutzt werden.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den unten zum Download bereitgestellten Dateien.

anlage-ablauf-digitaler-bauantrag_genehmigungsfiktion

ablauf-digitales-baugenehmigungsverfahren_genehmigungsfiktion